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   VG Halle, 27.06.2001 - 2 A 1920/98   

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VG Halle, 27.06.2001 - 2 A 1920/98 (https://dejure.org/2001,37786)
VG Halle, Entscheidung vom 27.06.2001 - 2 A 1920/98 (https://dejure.org/2001,37786)
VG Halle, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - 2 A 1920/98 (https://dejure.org/2001,37786)
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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.1990 - 22 A 1185/89

    Festsetzung eines Ausgleichsbetrages

    Auszug aus VG Halle, 27.06.2001 - 2 A 1920/98
    Der der Gemeinde zustehende Gestaltungsspielraum wird weiter dadurch begrenzt, dass die Sanierungsmaßnahmen zur Behebung der städtebaulichen Missstände erforderlich sein müssen (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 29. Okt. 1991 - 4 N 1815/85 -, UPR 1992, 399 [Leitsatz]; vgl. auch OVG NRW, Urt. v. 09. April 1990 - 22 A 1185/89 -, NVwZ-RR 1990, 635 [636]).

    Eine weitere Schranke bildet schließlich das in § 136 Abs. 4 BauGB enthaltene sanierungsrechtliche Abwägungsgebot (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 10. Nov. 1998 - 4 BN 38.98 -, NVwZ 1999, 420; OVG NRW, Urt. v. 09. April 1990, a. a. O.).

    Das Gebot gerechter Abwägung wird (nur dann) verletzt, wenn eine (sachgerechte) Abwägung nicht stattfindet, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen Belange in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht; innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurücksetzung eines anderen entscheidet (vgl. OVG NRW, Urt. v. 09. April 1990, a. a. O., m. w. N.).

  • BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Tatrichterlicher Verstoß gegen Denkgesetze;

    Auszug aus VG Halle, 27.06.2001 - 2 A 1920/98
    Bei einer Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für einen Einzelhandelsbetrieb ist der Streitwert regelmäßig auf 200,- DM je m 2 Verkaufsfläche festzusetzen ( BVerwG, Beschl. v. 3. April 1996 - 4 B 253.95 - NVwZ 1997, 389).
  • BVerwG, 29.04.1993 - 4 B 58.93

    Klärung des Begriffs des "Sich-Einfügens" gem. § 34 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) -

    Auszug aus VG Halle, 27.06.2001 - 2 A 1920/98
    Die sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebende Bedeutung der Sache bemisst die Kammer hinsichtlich der Auflage Nr. 2 folgendermaßen: Bei einer Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine Spielhalle ist als Streitwert regelmäßig 1.000,- DM je m 2 Nutzfläche anzunehmen (vgl. Abschnitt II Nr. 7.1.7 Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung vom Januar 1996 (DVBl. 1996, 605 ff.); BVerwG, Beschl. v. 29. April 1993 - 4 B 58.93 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 75).
  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 C 20.81

    Genehmigungsbedürftigkeit von Nutzungs- bzw. Mietverträgen für Räume in noch zu

    Auszug aus VG Halle, 27.06.2001 - 2 A 1920/98
    Diese Sanierungsziele sind nicht von vornherein im Einzelnen feststehend, müssen sich aber zumindest im Laufe des Sanierungsverfahrens zunehmend verdichten und damit zunehmend konkreter werden (BVerwG, Urt. v. 07. Sept. 1984 - 4 C 20.81 -, NJW 1985, 278 [BVerwG 07.09.1984 - 4 C 20/81] ).
  • BVerwG, 10.11.1998 - 4 BN 38.98

    Sanierungssatzung; Abwägungsgebot; Ausfertigungsmangel; rückwirkendes

    Auszug aus VG Halle, 27.06.2001 - 2 A 1920/98
    Eine weitere Schranke bildet schließlich das in § 136 Abs. 4 BauGB enthaltene sanierungsrechtliche Abwägungsgebot (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 10. Nov. 1998 - 4 BN 38.98 -, NVwZ 1999, 420; OVG NRW, Urt. v. 09. April 1990, a. a. O.).
  • BVerwG, 07.02.1997 - 4 B 6.97

    Bauplanungsrecht - Außerkrafttreten eines Bebauungsplans wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VG Halle, 27.06.2001 - 2 A 1920/98
    Dies könnte allenfalls unter Heranziehung der Grundsätze über die Funktionslosigkeit planerischer Festsetzungen (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 31. Oktober 1997 - 4 B 185.97 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 333; Beschl. v. 7. Februar 1997 - 4 B 6.97 - BRS 59 Nr. 56) dann angenommen werden, wenn die tatsächliche Entwicklung innerhalb des Sanierungsgebiets dem Ziel in einem sowohl qualitativ wie quantitativ so erheblichem Maße zuwider liefe, dass die Verwirklichung des Planungsziels auf absehbare Zeit ausgeschlossen wäre.
  • BVerwG, 16.08.1995 - 1 B 25.95

    Anfechtungsklage - Jugendschutz - Auflage - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VG Halle, 27.06.2001 - 2 A 1920/98
    Ob eine isolierte Aufhebung von Nebenbestimmungen zu einem begünstigenden Verwaltungsakt zulässig ist, hängt davon ab, ob die Genehmigung ohne die Auflage sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann ( BVerwG, Beschl. v. 16. August 1995 - 1 B 25.95 -, GewArch 1996, 22).
  • VGH Hessen, 29.10.1991 - 4 N 1815/85

    Normenkontrollantrag gegen eine Sanierungssatzung (Erforderlichkeit des

    Auszug aus VG Halle, 27.06.2001 - 2 A 1920/98
    Der der Gemeinde zustehende Gestaltungsspielraum wird weiter dadurch begrenzt, dass die Sanierungsmaßnahmen zur Behebung der städtebaulichen Missstände erforderlich sein müssen (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 29. Okt. 1991 - 4 N 1815/85 -, UPR 1992, 399 [Leitsatz]; vgl. auch OVG NRW, Urt. v. 09. April 1990 - 22 A 1185/89 -, NVwZ-RR 1990, 635 [636]).
  • BVerwG, 22.04.1997 - 4 BN 1.97

    Bauplanungsrecht - Verkehrsplanung durch eine Gemeinde

    Auszug aus VG Halle, 27.06.2001 - 2 A 1920/98
    Die Gemeinden sind gemäß § 1 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB grundsätzlich befugt, durch bauplanerische Festsetzungen im Rahmen der Selbstverwaltung "Verkehrspolitik" zu betreiben; sie dürfen das ihnen gesetzlich zugewiesene Planungsinstrumentarium einsetzen, um einen als städtebaulich misslich angesehenen Zustand zu beenden ( BVerwG, Beschl. v. 22. April 1997 - 4 BN 1.97 - BRS 59 Nr. 1).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Auszug aus VG Halle, 27.06.2001 - 2 A 1920/98
    Bei einem Gebot oder Verbot muss das Ziel der geforderten Handlung oder Unterlassung so bestimmt sein, dass der Wille der Behörde für den Betroffenen unzweideutig erkennbar geworden und keiner unterschiedlichen subjektiven Bewertung mehr zugänglich ist und ohne zusätzliche Konkretisierung Grundlage für die Verwaltungsvollstreckung sein kann (Stelkens/Bonk/Sachs, a. a. O., § 37 Rdnr. 11, m. w. N.; BVerwG, Urt. v. 22. Jan. 1993 - 8 C 57.91 -, NJW 1993, 1667 [1668]).
  • BVerwG, 22.04.1995 - 4 B 55.95

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

  • BVerwG, 31.10.1997 - 4 B 185.97

    Vorliegen einer Splittersiedlung - Fehlen baulichen Zusammenhangs -

  • BVerwG, 05.01.1995 - 4 B 270.94
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.06.1985 - 6 A 8/84

    Nutzungsänderung; Genehmigung einer Spielhalle; Sanierungsmaßnahme;

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